Projekt schrittweise abrechnen?

Für sonstige Unterhaltungen, welche nicht direkt mit Lazarus zu tun haben
MitjaStachowiak
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von MitjaStachowiak »

Du wirst verzwangsmitgliedschaftet, wenn du ein Gewerbe anmeldest.

Ok, aber wann und wie zahle ich dann meinen Beitrag?

Jedenfalls bin ich als Kleingewerbebetreibender eingetragen und sollte mit Umsatzsteuer in absehbarer Zeit keine Probleme bekommen. Aber den Gewinn sollte man halt abschätzen und zwar bei der Anmeldung beim Finanzamt... Die ich jetzt noch nicht gemacht habe. Ob unser Ordnungsamt sich darum kümmert, dass ich das Formular bekomme, weiß ich nicht. Wie gesagt: Ich hake die Tage mal nach und Frage dann nochmal wegen dem Kindergeld.

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

Michl hat geschrieben:Also, Dinge wie Dauerfristverlängerung etc. sind nur bei Veranlagung zur Umsatzsteuervorauszahlung notwendig.

Ich vermute dass das automatisch passiert, wenn man nichts dagegen unternimmt (was bei entsprechend kleinen Beträgen sicher möglich ist). Ich weiß dass es je nach Betrag monatlich und vierteljährlich geht. bei sehr kleinen Beträgen vermutlich auch jährlich.

Als Kunde würde ich eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer natürlich sofort zurückschicken !!!! Die will ich ja schließlich sofort absetzen.

-Michael

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

carli hat geschrieben:
MitjaStachowiak hat geschrieben:Von IHK habe ich bislang nichts gehört. Diese ganzen Sachen werden aber doch erst in der Steuererklärung relevant, oder?


Du wirst verzwangsmitgliedschaftet, wenn du ein Gewerbe anmeldest.


Das kann unerwartet teuer werden. (Siehe Beitrag oben über die AOK, die IHK bietet ja ebenfalls einen Versicherungsschutz (z.B. für Arbeitsunfälle für Dich und Deine Mitarbeiter. )

-Michael
Zuletzt geändert von mschnell am So 14. Apr 2013, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

MitjaStachowiak hat geschrieben:Von IHK habe ich bislang nichts gehört. Diese ganzen Sachen werden aber doch erst in der Steuererklärung relevant, oder?


Die IHK hat mit Steuer und Finanzamt nichts zu tun. Sie ist für Betriebsabläufe und ähnliche s zuständig, bietet den Mitgliedern diverse Service-Leistunge an und bietet deren Kunden und Lieferanten einige Sicherheits-Garantien, macht Kongresse etc. (was Du als Freiberufler alles nicht brauchst).

siehe z.B. http://www.ihk-koeln.de/Homepage.AxCMS?ActiveID=1001

-Michael
Zuletzt geändert von mschnell am Mo 15. Apr 2013, 07:09, insgesamt 3-mal geändert.

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

MitjaStachowiak hat geschrieben:Jedenfalls bin ich als Kleingewerbebetreibender eingetragen und sollte mit Umsatzsteuer in absehbarer Zeit keine Probleme bekommen.

Woher soll das Finanzamt das wissen, solange Du keine Erklärung machst oder denen irgendwelche Unterlagen einreichst ? Wenn Du keine Umsatzsteuer-Erklärung / Umsatzsteuer-Voranmeldung machen willst, brauchst Du von denen mit Sicherheit eine schriftliche Freistellung.

Also entweder da Anrufen oder einen Steuerberater beauftragen.

-Michael

carli
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von carli »

Ich erkläre dir einfach mal den Ablauf, wie er bei mir war. Vielleicht wird dir dann klar, dass du momentan schwarz arbeitest.

- Geh zum Gewerbeamt und melde Gewerbe an
- Das Gewerbeamt sorgt dafür, dass du bei der IHK und beim Finanzamt gemeldet wirst
- die IHK schickt dir Post, dass du jetzt Mitglied bist und noch deine Daten abgeben sollst
- das Finanzamt gibt dir auch einen Fragebogen, in dem du gefragt wirst, wie du versteuert werden willst
- dann machst du Umsatzsteuervoranmeldung (je nachdem ob Kleinunternehmer oder nicht, monatlich)
- Außerdem kommen noch die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Einkommenssteuererklärung dazu, aber die lasse ich vom Steuerberater machen (habe nur die ersten 4 Monate selbst vorangemeldet)
- Außerdem musst du für alles Geld, das du verlangst, eine Rechnung schreiben. Egal, ob Kleinunternehmer oder nicht. Als normaler Unternehmer bist du berechtigt, die MwSt. auszuweisen. Als Kleinunternehmer musst du unter die Rechnung schreiben, dass du die MwSt. nicht zahlen musst.

Ich mache das ganze nebenberuflich. Wenn ich es hauptberuflich machen würde, müsste ich mich noch um Krankenkasse, Rentenkasse etc. kümmern.

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

Dann erkläre uns bitte, wann und wofür Du die Gewerbe-Anmeldung (und damit auch die IHK) bisher gebraucht hast. (Außer zum Einkaufen bei C&C, und da braucht man heute - soweit ich weiß - auch keinen Gewerbeschein mehr.)

-Michael

carli
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von carli »

mschnell hat geschrieben:Dann erkläre uns bitte, wann und wofür Du die Gewerbe-Anmeldung (und damit auch die IHK) bisher gebraucht hast. (Außer zum Einkaufen bei C&C, und da braucht man heute - soweit ich weiß - auch keinen Gewerbeschein mehr.)

-Michael


Zum Einkaufen, damit ich die MwSt. zurückbekomme und nicht zwei mal zahlen muss, wenn ich Hardware weiterverkaufe.

Sonst zahlst du nämlich für Hardware den Bruttopreis, verdienst beim Weiterverkauf aber nur den Nettopreis.

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

carli hat geschrieben:Zum Einkaufen, damit ich die MwSt. zurückbekomme und nicht zwei mal zahlen muss, wenn ich Hardware weiterverkaufe.


Unsinn. Du kannst als Freiberufler die gezahlte MWSt bei der Umstatz-Steuer-Voranmeldung (und dann bei der Umsatzsteuer-Erklärung) immer ansetzen, sofern sie auf der Rechnung ausgewiesen ist.

Das gilt für alles was zur Erzielung der Einnahmen, für die Du auf deinen Rechnungen Mehrwertsteuer ausweist, dient. (Eingekaufte Hardware, Software, Bücher, Büro-Material, Büro-Miete (Sofern Das Gebäude gewerblich betrieben wird und der Vermieter mit Umsatzsteuer arbeitet), Sprit, Fahrzeug-Leasing, Bahnfahrten, Fremdleistungen, Telefon und Handy-Gebühren, u.U. sogar Spesen.)

-Michael

carli
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von carli »

mschnell hat geschrieben:
carli hat geschrieben:Zum Einkaufen, damit ich die MwSt. zurückbekomme und nicht zwei mal zahlen muss, wenn ich Hardware weiterverkaufe.


Unsinn. Du kannst als Freiberufler die gezahlte MWSt bei der Umstatz-Steuer-Voranmeldung (und dann bei der Umsatzsteuer-Erklärung) immer ansetzen, sofern sie auf der Rechnung ausgewiesen ist.

Aber ich darf als Freiberufler keine Hardware verkaufen, da ist der Unterschied ;)
mschnell hat geschrieben:Das gilt für alles was zur Erzielung der Einnahmen, für die Du auf deinen Rechnungen Mehrwertsteuer ausweist, dient. (Eingekaufte Hardware, Software, Bücher, Büro-Material, Büro-Miete (Sofern Das Gebäude gewerblich betrieben wird und der Vermieter mit Umsatzsteuer arbeitet), Sprit, Fahrzeug-Leasing, Bahnfahrten, Fremdleistungen, Telefon und Handy-Gebühren, u.U. sogar Spesen.)

-Michael


Ja. Einkaufen darf ich.
Aber für Komplettpakete fehlt auch noch das Verkaufen.
Als Freiberufler darf ich nur Dienstleistungen verkaufen und den Kunden sagen "kauft euch XYZ aus dem Katalog UVW".
Als Gewerbetreibender sage ich "kostet komplett N Euro"

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

carli hat geschrieben:Aber ich darf als Freiberufler keine Hardware verkaufen, da ist der Unterschied

Da ich noch nie versucht habe, Hardware zu verkaufen, kann ich dem nicht widersprechen.

Wenn ich Mitja richtig verstanden habe, hat er jedenfalls wohl kaum vor, Hardware zu verkaufen.

Mir war klar, dass einige Kunden bei gewissen zu liefernden Waren auf einem Gewerbeschein bestehen werden.

Aber wer verbietet Dir Hardware zu verkaufen, wenn der Kunde trotzdem will ? Wenn Du es mit seinem Einverständnis tust, kommt dann die Polizei ?

-Michael

carli
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von carli »

mschnell hat geschrieben:Mir war klar, dass einige Kunden bei gewissen zu liefernden Waren auf einem Gewerbeschein bestehen werden.


Die Kunden weniger, aber der Gesetzgeber .... (genauer gesagt die Kommune, weil die verliert dadurch nämlich Steuereinnahmen)

mschnell hat geschrieben:Aber wer verbietet Dir Hardware zu verkaufen, wenn der Kunde trotzdem will ? Wenn Du es mit seinem Einverständnis tust, kommt dann die Polizei ?

-Michael

Das nicht. Wirtschaftsverbrecher werden meistens nicht mit der GSG9 abgeholt, sondern bekommen einen Brief, dass sie bitte zum Gerichtstermin erscheinen sollen und bekommen nach verlorenem Prozess noch einen Brief, dass sie bitte die Strafe zahlen sollen oder zum 05.09.2013 um 9:00 ihre 3-Monatige Haft antreten sollen.

Wenn du zum Hafttermin nicht kommst, holen sie dich natürlich dann ab ;)

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

OK, mag sein.

Wo ist denn die Unterscheidung zwischen der Lieferung von "Hardware" und "Software" ?

Das Gesetz (welches auch immer) ist ja nicht speziell für die Computer-Industrie gemacht, sondern die Unterscheidung muss ja aus einem allgemeinen Text (wie "Ware" gegenüber "Dienstleistung") resultieren.

Klar, "Standard"-Hardware ist eine "Ware".

Aber ist Software im Kunden-Auftrag ein Dienstleistung ?

Ist im Kunden-Auftrag zusammengestellte Hardware keine Dienstleistung ?

-Michael

carli
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von carli »

Als Freiberufler darfst du nur Dienstleistungen anbieten.

Klar kannst du im Büroladen Büroklammern kaufen und diese an die Rechnung heften und du bekommst die Steuern zurück.
Aber wenn du das Büro einer fremden Firma einrichtest und dafür die Büromöbel einkaufst, bekommst du dafür eben keine Steuern zurück. Dazu müsstest du nämlich Gewerbetreibender sein.

Und ob du Ware Brutto oder Netto bezahlst, ist ein Unterschied. Wenn die Hardware teuer ist, als die daran hängende Dienstleistung, kommst du mit einem Gewerbe definitiv billiger.

grl
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von grl »

Also zumindest hier in .at ist das ein bisserl anders - und ich denke in .de auch:

Ein klassischer "Freiberufler" darf nur einen ganz engen Tätigkeitsbereich ausüben. Lt. Wikipedia ist das für .de "selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten" (siehe hier). In dem Artikel ist praktischerweise auch (ein bischen weiter unten) der Beruf "Programmierer" näher erklärt. Interessant ist da vor allem der Satz "Diese setzt vielmehr die Entwicklung qualifizierter Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion, Überwachung) voraus sowie eine Ausbildung, die der eines Ingenieurs zumindest vergleichbar ist".

Für alles andere braucht man einen Gewerbeschein. Abhängig vom Gewerbeschein ist, was man mit seinem Gewerbe alles anbieten darf. Und je nachdem welches Gewerbe du betreibst und in welchem Umfang wirst du von der IHK (hier: WKO) zur Kasse gebeten.
Hast du keinen Gewerbeschein und bietest Tätigkeiten an, für die du aber einen bräuchtest und es zeigt dich jemand an (ein neidiger "Kollege" z.B.) dann musst du erst einmal einen "ordnungsgemässen Zustand" herstellen - also ein Gewerbe anmelden.

Bei den Gewerben unterscheidet man dann zwischen "freien Gewerben" und reglementierten Gewerben die z.B. eine Meisterpflicht haben. Wer ein freies Gewerbe ausübt braucht aber trotzdem einen Gewerbeschein und ist auch kein Freiberufler. Er bekommt nur den Gewerbeschein ohne Probleme und ohne "Befähigungsnachweis" - also ohne Meisterprüfung oder sowas.

Hast du nun ein Gewerbe als Softwareentwickler (in .at ist das "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik") dann darfst du damit gewisse Tätigkeiten ausüben, die normalerweise genau geregelt sind. Mit Hardware handeln gehört bei diesem Gewerbe z.B. nicht dazu. Dabei gibts allerdings die Ausnahme, daß ich Dinge, die ich zur ausübung meiner Tätigkeit brauche sehr wohl handeln darf. Ich darf also für das Steuerungssystem das ich entwickelt habe sehr wohl auch die dafür direkt benötigte Hardware verkaufen. Den klassischen EDV-Handel rundrum aber nicht.

Davon vollkommen unabhängig ist, ob ich USt.-Pflichtig bin oder nicht. Auch wenn ich nur ein Kleingewerbe habe und daher keine Mehrwertsteuer ausweise darf ich die volle Tätigkeit meines Gewerbes ausüben. Nur eben ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Und nur wenn ich USt-Pflichtig bin muss ich auch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Unterm Strich bleibt der Rat: Nicht mit Halbwissen irgendwie selber rummurksen und im Internet verbreitetes Halbwissen benutzen sondern sich fundiert beraten lassen. Hier in .at gibts dafür z.B. eine Jungunternehmerförderung, dabei führen qualifizierte Fachleute eine entsprechende Beratung mit dir durch und erklären dir deine Rechte und Pflichten und was du wo wann und mit was anmelden musst und was nicht. Das gibts in .de sicher auch. Dazu gehört eine Beratung durch Steuerberater und/oder Finanzamt.

Nur dann ersparst du dir sicher unliebsame Überraschungen.

Gruß
Luggi
(der das ganze schon vor 20 Jahren gemacht hat und immer noch heilfroh ist, den Rat befolgt zu haben, sich vernünftig beraten zu lassen)

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