Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Für sonstige Unterhaltungen, welche nicht direkt mit Lazarus zu tun haben
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mintpc
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Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Beitrag von mintpc »

Hallo zusammen,

meine Frage hat zwar nur entfernt mit Lazarus zu tun, aber hier tummeln sich ja auch einige Lehrer, die
mein Problem vielleicht kennen.

Ich bin selbst Lehrer und programmiere im Unterricht viele Spiele mit Lazarus, weil das motiviert und etliche
informatische Aspekte abdeckt. Aktuell ist z.B. Flappy Bird oder der Dauerbrenner Tetris.
Nun würde ich gerne meine Arbeitsblätter (also Code, Spielbeschreibung, Vorgehen im Unterricht etc.) ins Internet
setzen für andere Lehrer. Ich bin mir nun im Un- / Halbklaren, ob ich das darf.

Nach meinen Recherchen im Internet bin ich zu keiner deutlichen Kärung gekommen, da es sich bei den Diskussionen
im Internet bei nachprogrammierten Spielen stets um das Verkaufen fertiger nachprogrammierter Spiele dreht,
nie aber um z.B. das Veröffentlichen von "nachprogrammiertem Programmcode" oder "Anleitungen zum Nachprogrammieren",
auch wenn man auf YouTube einige Anleitungen dazu findet, was nicht heißt, dass es rechtlich einwandfrei ist.

Nun meine Fragen:

1.) Frage zum Quelltext: Darf ich eine Spielidee nachprogrammieren und den nachprogrammierten Code veröffentlichen, oder
ist ein Spiel bzw. die Spielidee geschützt?
--> Nach meinem Wissensstand darf ich das. Code scheint geschützt zu sein, Spielideen
nicht. Und ich schreibe ja eigenen Code, den richtigen kenne ich ja gar nicht.

2.) Frage zu Bildern im Spiel: Dass ich keine Screenshots des Originals verwenden darf ist klar. Darf ich aber
selbst Bilder und Zeichnungen anfertigen, die sich an den Originalen orientieren (z.B: eine gelbe Kugel mit
Maul und Augen für PacMan)?
--> Nach meinem Wissen darf ich das, wenn die Zeichnungen/Bilder abweichen (wie stark? unklar!)

3.) Frage zum Namen: Darf ich das Arbeitsblatt "PacMan" nennen? Oder muss ich den Namen etwas verändern "PacFrau" oder
müsste der Name komplett anders lauten? Oder ginge "PacMan-ähnliche-Spiele"?
--> Hier bin ich mir total unsicher, da ich das Spiel ja nicht verkaufe?!? Gerade dieser Punkt ist für mich sehr wichtig,
weil es Schüler nicht motiviert, wenn sie "FressBall" programmieren.
Es muss bei Schülern schon "PacMan" oder mindestens
"PacMan-ähnlich" sein.

4.) Frage zum erstellten Spiel: Darf ich das selbst nachprogrammierte Spiel kostenlos dem Arbeitsblatt beilegen?
--> Auch hier bei mir totale Unsicherheit. Verkaufen darf ich das Spiel nicht, aber umsonst verteilen?

Vielen Dank schonmal
mintpc

Euklid
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Re: Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Beitrag von Euklid »

Hallo mintpc!

Ich bin kein Jurist, habe mich aber mal ein bisschen mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt...

mintpc hat geschrieben:Nun meine Fragen:

1.) Frage zum Quelltext: Darf ich eine Spielidee nachprogrammieren und den nachprogrammierten Code veröffentlichen, oder
ist ein Spiel bzw. die Spielidee geschützt?
--> Nach meinem Wissensstand darf ich das. Code scheint geschützt zu sein, Spielideen
nicht. Und ich schreibe ja eigenen Code, den richtigen kenne ich ja gar nicht.


So lange alles selbst erstellt ist, darst Du damit machen, was Du möchtest. Ansonsten gäbe es Lazarus nicht. Und auch nicht LibreOffice. U.s.w.


2.) Frage zu Bildern im Spiel: Dass ich keine Screenshots des Originals verwenden darf ist klar. Darf ich aber
selbst Bilder und Zeichnungen anfertigen, die sich an den Originalen orientieren (z.B: eine gelbe Kugel mit
Maul und Augen für PacMan)?
--> Nach meinem Wissen darf ich das, wenn die Zeichnungen/Bilder abweichen (wie stark? unklar!)


Prinzipiell darfst Du das bei eigenen Zeichnungen machen. Wie groß die Abweichung sein muss, damit es nicht identisch ist, dafür gibt es meines Wissens keine Festlegung - zur Not entscheiden Gerichte darüber. Im Fall von Pacman halte ich es für ausgeschlossen, dass sich jemand die Form "Kreis mit fehlender Ecke" hat schützen lassen.

3.) Frage zum Namen: Darf ich das Arbeitsblatt "PacMan" nennen? Oder muss ich den Namen etwas verändern "PacFrau" oder
müsste der Name komplett anders lauten? Oder ginge "PacMan-ähnliche-Spiele"?
--> Hier bin ich mir total unsicher, da ich das Spiel ja nicht verkaufe?!? Gerade dieser Punkt ist für mich sehr wichtig,
weil es Schüler nicht motiviert, wenn sie "FressBall" programmieren.
Es muss bei Schülern schon "PacMan" oder mindestens
"PacMan-ähnlich" sein.


So lange Du es für Deinen Unterricht verwendest, kannst Du es nennen, wie Du möchtest. Auch die Arbeitsblätter dürfen den Titel tragen. Das gilt aber nur, wenn Du die Inhalte nur den Schülern Deiner Klasse zur Verfügung stellst und dort für schulische Zwecke verwendest. Wenn Du das Spiel oder die Arbeitsblätter online stellst, müssen eingetragene und geschützte Namen umgeändert werden.

4.) Frage zum erstellten Spiel: Darf ich das selbst nachprogrammierte Spiel kostenlos dem Arbeitsblatt beilegen?
--> Auch hier bei mir totale Unsicherheit. Verkaufen darf ich das Spiel nicht, aber umsonst verteilen?


Ja klar - wenn es Deine Klasse ist, kannst Du das so machen.

Viele Grüße, Euklid

creed steiger
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Re: Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Beitrag von creed steiger »

Blöd gefragt .... gibt es bei euch am Schulamt nicht einen dementsprechend geschulten Medienberater der das wissen sollte?
Da wärst du mit einer offiziellen Anfrage abgesichert.(sofern du eine sinnvolle Antwort bekommst ;))

Socke
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Re: Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Beitrag von Socke »

Das sind ja eher Fragen an einen Juristen statt Lehrer ;-)
mintpc hat geschrieben:1.) Frage zum Quelltext: Darf ich eine Spielidee nachprogrammieren und den nachprogrammierten Code veröffentlichen, oder
ist ein Spiel bzw. die Spielidee geschützt?
--> Nach meinem Wissensstand darf ich das. Code scheint geschützt zu sein, Spielideen
nicht. Und ich schreibe ja eigenen Code, den richtigen kenne ich ja gar nicht.

Ideen sind nicht geschützt. Ich bin aber nicht auf dem aktuellen Stand, was Softwarepatente angeht.
mintpc hat geschrieben:2.) Frage zu Bildern im Spiel: Dass ich keine Screenshots des Originals verwenden darf ist klar. Darf ich aber
selbst Bilder und Zeichnungen anfertigen, die sich an den Originalen orientieren (z.B: eine gelbe Kugel mit
Maul und Augen für PacMan)?
--> Nach meinem Wissen darf ich das, wenn die Zeichnungen/Bilder abweichen (wie stark? unklar!)

Hängt davon ab. Gerade dieser Punkt ist schwer zu definieren; vermutlich wirst du hier keine klare Antwort erhalten können - außer vor Gericht, aber da willst du mit Sicherheit nicht hin. Je größer der Unterschied ist, desto sicherer ist die Sache erlaubt. Gerade bei PacMan könnte die gelbe Kugel mit offenem Maul selbst geschützt sein (als Bildmarke).

mintpc hat geschrieben:3.) Frage zum Namen: Darf ich das Arbeitsblatt "PacMan" nennen? Oder muss ich den Namen etwas verändern "PacFrau" oder
müsste der Name komplett anders lauten? Oder ginge "PacMan-ähnliche-Spiele"?
--> Hier bin ich mir total unsicher, da ich das Spiel ja nicht verkaufe?!? Gerade dieser Punkt ist für mich sehr wichtig,
weil es Schüler nicht motiviert, wenn sie "FressBall" programmieren.
Es muss bei Schülern schon "PacMan" oder mindestens
"PacMan-ähnlich" sein.

Kennen die Kids von Heute diese Spiele eigentlich noch?

Der Name ist vermutlich ebenfalls geschützt. Die direkte Verwendung von PacMan geht gar nicht, außer in direkten, eindeutigen Vergleichen wie z.B. "in diesem Spiel gibt es mehr Monster als in PacMan" (sofern die Anzahl der Monster einwandfrei belegt werden kann).

Hier gibt es einen Unterschied zwischen dem, was du im Internet veröffentlichst und dem, was du an deine Schüler verteilst :D.
mintpc hat geschrieben:4.) Frage zum erstellten Spiel: Darf ich das selbst nachprogrammierte Spiel kostenlos dem Arbeitsblatt beilegen?
--> Auch hier bei mir totale Unsicherheit. Verkaufen darf ich das Spiel nicht, aber umsonst verteilen?

Ja - wenn du den Quellcode beilegen darfst, darfst du auch ein übersetztes Programm beilegen.
MfG Socke
Ein Gedicht braucht keinen Reim//Ich pack’ hier trotzdem einen rein

mintpc
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Re: Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Beitrag von mintpc »

Hallo, danke erstmal.

Blöd gefragt .... gibt es bei euch am Schulamt nicht einen dementsprechend geschulten Medienberater der das wissen sollte?


Es gibt sogar einen Rechtsanwalt für solche Probleme, aber der weiß es wohl auch nicht so recht.


Nochmal zum Namen: "PacMan" muss also weg von den Blättern im Internet. Geht "PacMan ähnliche Spiele" als Titel?

mintpc

SchwabenTom
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Re: Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Beitrag von SchwabenTom »


mintpc
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Re: Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Beitrag von mintpc »

Oh ja, das hatte ich noch nicht gefunden. Besonders interessant sind die beiden Links
von der Seite:
http://www.ulrich-willmes.de/Memory-Abmahnung.html
und
http://www.rhetorik.ch/Medienrecht/Memory/index.html

Erinnert so ein bisschen an Marions Kochbuch. Der Fall ist ja bekannt.

Na gut, dann weiß ich bescheid. Komplett andere Namen also.
mintpc

Euklid
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Re: Rechtliche Aspekte bei öffentlichem Unterrichtsmaterial

Beitrag von Euklid »

mintpc hat geschrieben:Nochmal zum Namen: "PacMan" muss also weg von den Blättern im Internet. Geht "PacMan ähnliche Spiele" als Titel?


In diesem Fall verwendest Du PacMan ja nicht als Name für das Spiel, sondern beschreibst nur die Eigenschaft Deines Spiels, welches dann einen anderen Namen trägt. Das sollte denke ich kein Problem sein.

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