pluto hat geschrieben:Das schreckt bestimmt auch viele ab. Wollen wir Mitglieder haben? Oder wollen wir ein kleiner Verein sein? Der nur aus 5 bis 10 Mitgliedern besteht?
Naja, wer liest schon die Satzung bevor er Mitglied wird...
Es wird doch alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Im Ernstfall kommt die Satzung aber zur Anwendung und muss dann in sich stimmig sein.
Die vorgesschlagene Satzung liest sich so, wie wenn sie von einem Juristen geprueft wurde, von daher denke ich, muss man bei Aenderungen wissen was man tut.
Zur Mitgliedschaft, es ist ueblich dass man als Interessent im Vereinsbetrieb mitmachen darf, auch wenn man noch gar kein Mitglied ist, d.h. bevor der Antrag durch die Instanzen gegangen ist.
Es waere hier z.B. eine Vorlaeufige Mitgliedschaft denkbar, die vom Vorstand erteilt werden kann und gueltig ist, bis in der Mitgliederversammlung darueber entschieden wird.