Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Für sonstige Unterhaltungen, welche nicht direkt mit Lazarus zu tun haben
hum4n0id3
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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von hum4n0id3 »

Winni hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 10:20
Hi!

Auszuweisen sind auf einer Rechnung:

Nettobetrag
Mehrwertsteuer
Bruttobetrag
Mehrwertsteuersatz (Prozente)
Justiziable Adresse (Kein Postfach)

Winni
Jo, dankeschön für die HIlfe. Ich habe schon paar Rechnungen mit nach Hause genommen, nach dem ich selbst so eine Rechnung erstellen durfte. Die Person die sich darum kümmert ist auf Urlaubsreise und der Firmenchef kennt sich nicht mit Computern aus. Also hingen wir da beide rum, in dem er seine Posten berechnete und ich es ins Word übertrug :mrgreen:

sstvmaster
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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von sstvmaster »

Na ganz so einfach scheint das nicht zu sein. Laut §146 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html
Absatz 4:
(4) Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
Das heisst also, das Veränderungen und Löschungen protokolliert werden müssen.

Nicht umsonst kann man in professioneller Software Rechnungen, seit der GoBD, nicht mehr löschen sondern nur noch stornieren.
LG Maik

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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von sstvmaster »

Nachtrag:

Und aufpassen das kein Bargeld mit der Rechnung eingenommen wird, also mit Rechnung nur Überweisung.
Weil bei Bargeld muss eine TSE vorhanden sein.

TSE = https://de.wikipedia.org/wiki/Technisch ... inrichtung
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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von Warf »

hum4n0id3 hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 10:25
Das versteht sich natürlich von selbst :)
Ich bin schon selbst gespannt drauf, wie ich die Aufgabe lösen werde. Ich weiß nur das ich für die Berechnung von Geldsummen auf spezielle Libs zurückgreifen muss und es nicht mit Floats und Doubles machen darf. Auch noch nie gemacht :)

Vielen Dank für die Aufklärung.
Das kann man so auch nicht pauschal sagen, Excel z.B. benutzt Double für Währungsangaben und bekanntlich läuft die halbe Welt auf Excel. Excel ist immerhin die beliebteste (funktionale) Programmiersprache der Welt, und kommt grade bei Buchhaltung sehr oft zum einsatz

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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von m.fuchs »

sstvmaster hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 10:32
Na ganz so einfach scheint das nicht zu sein. Laut §146 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html
Absatz 4:
(4) Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
Das heisst also, das Veränderungen und Löschungen protokolliert werden müssen.
Das gilt für Buchhaltungssoftware. Wenn es tatsächlich nur um das Erstellen einer Rechnung handelt und die Buchhaltung in anderer Form durchgeführt wird, gibt es da kein Problem.
Software, Bibliotheken, Vorträge und mehr: https://www.ypa-software.de

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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von m.fuchs »

sstvmaster hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 10:35
Und aufpassen das kein Bargeld mit der Rechnung eingenommen wird, also mit Rechnung nur Überweisung.
Weil bei Bargeld muss eine TSE vorhanden sein.
Nö muss nicht, die TSE ist nur Pflicht bei Registrierkassen. Aber es gibt keine Verpflichtung eine Registrierkasse zu führen.
Wenn du ein Kassenbuch und eine Geldkassette benutzt ist das genauso zulässig.
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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von sstvmaster »

m.fuchs hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 10:53
Nö muss nicht, die TSE ist nur Pflicht bei Registrierkassen. Aber es gibt keine Verpflichtung eine Registrierkasse zu führen.
Wenn du ein Kassenbuch und eine Geldkassette benutzt ist das genauso zulässig.
Nein, auch wenn du keine Regisrierkasse hast und Bargeldrechnung am PC schreibst und den Kunden abkassierst, brauchst du eine TSE!
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen
Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/kass ... 00017.html

Z.B.: Unser Kunden Tierarzt, keine Kasse, Barrechnung wird mit "Patientensoftware" (EasyVet) gemacht und gleich abkassiert. Hier ist auch eine TSE installiert wurden.

Recht hast du natürlich mit der Kassenpflicht, dann geht auch Kassenbuch und Geldkassette. Das kannst aber nur machen mit kleinen Beträgen.
Wenn du dann 15000€ Umsatz und 500 Kunden mit 1000 Artikeln im Monat hast wird das umständlich.
LG Maik

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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von Socke »

Winni hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 10:20
Auszuweisen sind auf einer Rechnung:
Die Pflichtangaben solltet ihr bisher ja auch schon auf der Rechnung haben. Die Industrie- und Handelskammern haben dazu auf ihren Webseiten recht ausführliche Informationen zusammengetragen: https://www.ihk.de/berlin/service-und-b ... en-4400732
MfG Socke
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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von m.fuchs »

sstvmaster hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 12:52
Nein, auch wenn du keine Regisrierkasse hast und Bargeldrechnung am PC schreibst und den Kunden abkassierst, brauchst du eine TSE!
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen
Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/kass ... 00017.html
Z.B.: Unser Kunden Tierarzt, keine Kasse, Barrechnung wird mit "Patientensoftware" (EasyVet) gemacht und gleich abkassiert. Hier ist auch eine TSE installiert wurden.
Hm, ich zitiere mal von der easyVet-Webseite:
https://www.vetz.vet/de-de/news/kassensicherungsverordnung-2020 hat geschrieben:Vielleicht fragen Sie sich, wieso easyVET ein elektronisches Kassensystem ist? easyVET hat doch gar keine Bargeldschublade! Das stimmt, aber easyVET erledigt Ihre komplette Warenwirtschaft, erfasst Ihre Behandlungen mit Leistungen und Produkten, schreibt Ihre Rechnungen, verbucht Ihre Zahlungseingänge, macht Auswertungen und Statistiken, hat ein Kassenprotokoll, ist GOBD konform und exportiert Ihre Daten per GDPdU für das Finanzamt. Mit dem neuen Update auch gleich passend für die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme). Das alles sind typische Eigenschaften eines elektronischen Kassensystems. Deswegen brauchen Sie eine TSE. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
Ich würde sagen das ist doch etwas anderes als eine Rechnung die am PC geschrieben wird, eine Geldkassette in der das Geld landet und ein Kassenbuch.
sstvmaster hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 12:52
Recht hast du natürlich mit der Kassenpflicht, dann geht auch Kassenbuch und Geldkassette. Das kannst aber nur machen mit kleinen Beträgen.
Wenn du dann 15000€ Umsatz und 500 Kunden mit 1000 Artikeln im Monat hast wird das umständlich.
Ohja, ich möchte nicht der Mitarbeiter sein, der das alles händisch einträgt.
Aber bei den ursprünglichen genannten Kleinunternehmern wird das vermutlich nicht so ein Riesenumfang sein.
Software, Bibliotheken, Vorträge und mehr: https://www.ypa-software.de

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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von hum4n0id3 »

Ich schätze das es kein Hexenwerk sein wird. Es geht allein um Rechnungen erstellen und weiteres bleibt außen vor. Eine Kontaktverwaltung, um wiederkehrende Kontakte einfach einzutragen, mit Rechnungserstellen funktion. Genaueres habe ich mir noch nicht weiter gedacht.

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Re: Zertifizierte Finanz-Software (WAS: Re: Funktionparameter-Typen werden bei 3.2.3. anders behandelt.)

Beitrag von MacWomble »

Winni hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 10:20
Hi!

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