Mal was zum lachen... .oder weinen je nach dem.

Für sonstige Unterhaltungen, welche nicht direkt mit Lazarus zu tun haben
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pluto
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Beitrag von pluto »

Aber Anti-Vieren Programme zählen doch nicht dazu.
oder aber auch Fire-Walls.

Ich verstehe das jetzt so, das es um ausspionieren von geheimen Daten geht.
dazu würde z.b. ein Keylogger eindeutig dazu zählen oder Trojaner.
MFG
Michael Springwald

Christian
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Beitrag von Christian »

Viren sind Programme die Schaden anrichten, Antiviren Software Hwersteller brauchen diese um rauszufinden was sie tun dürfen Sie aber nach den neuen Gesetzmäßigkeiten nicht mehr besitzen. Prinzipiell kann man nicht mal mehr firmennetze auf ihre Sicherheitsfunktion prüfen. verstanden ?
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pluto
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Beitrag von pluto »

Genau so habe ich es von Anfang an auch verstanden.
Um deine Frage zu beantworten:Ja !
MFG
Michael Springwald

Euklid
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Beitrag von Euklid »

Christian, mache mir bitte nicht den Vorwurf, ich würde mir irgendwelche Texte nicht richtig durchlesen, bevor ich mir eine Meinung bilde. Ich lese mir immer Texte gründlich durch, bevor ich mir darüber eine Meinung bilde. Natürlich soll das nicht heißen, dass ich fehlerlos bin oder so.

Ich habe den von dir geposteten Paragraphen §202c hier auf die Stelle reduziert, die hinsichtlich meiner Argumentation interessant ist:
Christian hat geschrieben:
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbe-
reitet, indem er
1. [...]
oder
2.
Auf das wichtigste Zusammengekürzt ergibt sich:
Wer eine Straftat nach §202a oder b vorbereitet, indem er (2.) entsprechende Computerprogramme, deren Zweck die Begehung
einer solchen Tat ist,
schreibt oder verbreitet muss mit Geld- und Freiheitsstrafen rechnen.


Tools, die sich Sicherheitsexperten oder Netzwerkadministratoren zur Überprüfung des eigenen Systems schreiben oder einsetzen bereiten nunmal keine Straftat nach §202a bzw. b vor. Damit greift nicht §202c.

Auch Antivirensoftware-Hersteller bereiten durch ihre Analyseverfahren echter Viren keine Straftat vor. Außerdem programmieren Antivirenhersteller keine Viren und verbreiten sie auch nicht. Punkt 2 von §202c würde also selbst dann nicht greifen, wenn es nicht eine Voraussetzung wäre, eine Straftat damit vorzubereiten.

Also, wo soll denn mein Denkfehler liegen (den ich garnicht ausschließen will), oder welchen Bereich des Textes habe ich übersehen? Ich schreibe solche Antworten ja nicht, weil ich einfach mal "dagegen" sein möchte. Bis auf den letzten Artikel habe ich auch nichts gegen den Chaos Computer Club.

Christian
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Beitrag von Christian »

den, den ich schon 2x und jetzt ein 3. mal gepostet habe.

das wo 2. davorsteht
oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung
einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft,
einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich
macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
Damit werden dann alle Programe verboten die zu Straftaten eingesetzt werden können egal zu welchem Zweck man sie einsetzt oder plant einzusetzen.
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theo
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Beitrag von theo »

Glücklicherweise hinken wir in der Schweiz der Entwicklung mal wieder hinterher. ;-)
Aber mal im Ernst: Damit erhöht sich doch nur mal wieder die Kluft zwischen Gesetzen, Eulas etc. und der Realität.
Das wird doch alles zunehmend lächerlich.
Den Ersten der wegen sowas in den Knast wandert möchte ich mal sehen.
Im Grunde gewöhnt man sich nur dran, ein "krimineller" zu sein. Ob man nun eine CD oder DVD kopiert oder ein Windoof in einer virtuellen Maschine aufsetzt....
Die Masse bewegt sich doch immer im grauen Bereich, sonst wäre die Verbreitung von z.B. Windows niemals so gross geworden.
Who cares?

Euklid
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Beitrag von Euklid »

Christian hat geschrieben:den, den ich schon 2x und jetzt ein 3. mal gepostet habe.

das wo 2. davorsteht

Das ist nur die 2. Hälfte eines Satzes. Die erste Hälfte sagt aus:
"Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbe-
reitet, indem er"

Dann kommt die Aufzählung von Handlungen, die eine solche Straftat vorbereiten, und zwar "indem er 1. oder 2".

Auch das Oder gehört zur zweiten Hälfte des Satzes.

Es werden also nur jene Programme verboten, die einen Straftat tatsächlich vorbereiten. Wie schon gesagt: Weiter im zweiten Punkt, dann kommt im nächsten Nebensatz: "Computerprogramme, deren Zweck die Begehung
einer solchen Tat ist
"

Naja, ich habe hierzu jetzt alles gesagt. Wir interpretieren den Gesetzestext offenbar unterschiedlich, belassen wir es dabei.


@Theo: Gerade vor ein paar Wochen war doch sogar in den Schlagzeilen, dass es Bill Gates offenbar garnicht so schlecht findet, wenn so viele illegale Kopien von Windows in China verbreitet werden.

Was ich im Moment ein wenig schade finde, ist, dass der Trend der Google-Nachfragen nach Linux in den vergangenen Jahren stetig zurückgeht. Dabei ist Linux in den letzten Jahren doch richtig anwenderfreudlich geworden, mit guter Hardware-Unterstützung u.s.w.

http://www.google.com/trends?q=linux" onclick="window.open(this.href);return false;

pluto
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Beitrag von pluto »

und zwar "indem er 1. oder 2".
Was ich immer wieder lese ist, er aber nie mal sie. heißt das eine Frau darf sowas noch ?
MFG
Michael Springwald

Euklid
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Beitrag von Euklid »

Hehe. Eine berechtigte Frage...

pluto
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Beitrag von pluto »

Was währe wohl wenn jetzt eine Frau so eine "Straftag" begeht ?
würde sie bestraft werden ? Wenn man das gesetzt genau lies steht da immer nur "Er" drin.
Enter weder ändern sie das oder sie müsste wieder frei gelassen werden oder nicht ?
MFG
Michael Springwald

Christian
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Beitrag von Christian »

Ja Euklid, ich stimme dir zu da hab ich wohl falsch gelesen. ich hab die 1. und 2. überlesen womit sich das oder nicht auf $...a,b bezieht.

http://www.google.com/trends?q=ubuntu
http://www.google.com/trends?q=suse
http://www.google.com/trends?q=debian

:p

ich sprech den artikel mal auf der mailingliste an scheint ja wirklich etwas übertrieben zu sein.
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mschnell
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Beitrag von mschnell »

Insgesamt hört es sich tatsächlich ähnlich an wie:

Wer einen Totschlag vorbereitet, indem er
1. ... oder
2. einen Hammer herstellt,
.....

Die Formulierung ist jedenfalls alles andere als eindeutig. Vermutlich wieder 'mal ein Kompromiss, der die Interpretation der ignoranten Scharfmacher à la Scheuble zuläßt aber auch die der gemäßigten, die über den Sinn und Zweck nachgedacht haben.

So etwas wird das Verfassungsgericht vermutlich sofort als nicht Gesetzbuchfähig kassieren.

In der "scharfen" Interpretation erinnert es deutlich an das Mittelalter, wo die "weisen Frauen", die die gegen geringes Bezahlung die medizinische Versorgung der Massen jahrhundertelang aufrechterhalten hatten, anfingen, den "Ärzten", die für viel Geld die Reichen behandelten, Konkurrenz zu machen und deshalb als "Hexen" kriminalisiert und verbrannt wurden.

-Michael

P.S. Es war öfters vom "Bundestrojaner" die Rede. Ich glaube nicht, das es so etwas geben muss. Scheuble hat mit Sicherheit schon einen Vertrag mit Microsoft in der Tasche (Details kann sich jeder selbst ausmalen), der einen in Windows "eingebauten" "Trojaner" garantiert. Der Nächste Schritt wird dann sein, alle Betriebssystem, die keinen solchen Trojaner beinhalten, zu verbieten. Ob er das wohl schafft ?!?!?!?

Christian
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Beitrag von Christian »

Ja der selben meinung ist man auf der CCC Mailingliste auch. Es wurde mir auch dargelegt wie der Paragraph interprtiert werden kann. Es gibt auch etliche Texte dazu wenns interessiert kann ich sie gern posten. Jedenfalls kann der Paragraph durchaus so ausgelegt werden das allein das programmieren eines Tools das zu schädlichen Zweckn genutzt werden kann strafbar ist.
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pluto
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Beitrag von pluto »

Also wenn die alle nicht Windows-Sysmte verbieten würde, würden wir ja hier so behandelt wie in beispiel weise Japan. oder halt so ähnlich.

Ich glaube das würde dann keine Demokratie sein sondern eine Dekatur....
Ob sich das Volk drauf einlässt ?
MFG
Michael Springwald

Euklid
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Beitrag von Euklid »

Ui, Ubuntu sorgt ja scheinbar für Aufwind!
Ubuntu gehört zweifelsohne zu den Distributionen, die ich Wechslern zweifelsohne empfehlen würde.

Zu Windos: Bei der Entwicklung von Vista hat M$ mit der National Security Agency zusammengearbeitet. Weshalb, kann man sich ja denken.

Glaube nicht, dass Linux irgendwer verbieten will Schäuble selbst hat doch die Antrittsrede auf irgendeinem Linux-Konkress in Berlin dieses Jahr gehalten...

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