Na dann schauen wir uns das doch mal genauer an.
1.) Prüfung durch den TÜV. Das ist nicht die Finanzverwaltung, sondern ein Verein der die Software prüft. Das macht der Verein auch nicht auf Anforderung der Finanzbehörden, sondern weil die Sparkasse ihn beauftragt hat. Freiwillig, damit sie sich das TÜV-Prüfzeichen auf die Software kleben können.
2.)Was hat der TÜV denn geprüft? Nun das schreiben sie freundlicherweise auch hin:
GRUNDLAGE / STANDARD TEK101931
Die Prüfung einer Software umfassen neben den Funktionen und Ergonomie die Benutzerfreundlichkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Die Prüfungen sind angelehnt an die EN/ISO 9241-110, welche Prüf- und Qualitätskriterien bei Softwareprodukten definiert.
Und was sagt diese EN 9241-110 nun aus?
https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_9241#ISO_9241-110_Interaktionsprinzipien hat geschrieben:Benutzungsschnittstellen von interaktiven Systemen, wie Webseiten oder Software, sollten vom Benutzer effektiv, effizient und zufriedenstellend zu bedienen sein. Der Teil 110 der DIN EN ISO 9241 beschreibt sieben Interaktionsprinzipien für die Gestaltung und Bewertung interaktiver Systeme:
- Aufgabenangemessenheit – geeignete Funktionalität, Minimierung unnötiger Interaktionen
- Selbstbeschreibungsfähigkeit – Verständlichkeit durch Hilfen/Rückmeldungen
- Erwartungskonformität – Konsistenz, Anpassung an das Benutzermodell
- Erlernbarkeit – Anleitung des Benutzers, Verwendung geeigneter Metaphern, Ziel: minimale Erlernzeit
- Steuerbarkeit – Steuerung des Dialogs durch den Benutzer
- Robustheit gegen Benutzerfehler – Das System toleriert Fehler oder ermöglicht eine leichte Fehlerkorrektur durch den Benutzer
- Benutzerbindung – System ist einladend und motivierend
Das hat wohl nix mit Datentypen zu tun.
3.) Was macht nun die gpaNRW-Prüfung?
Das kann man unter
https://gpanrw.de/prufung/programmprufu ... hverfahren nachlesen.
Interessant ist in dem Zusammenhang dieser einführende Text:
Zulassung von Fachverfahren zur automatisierten Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft gemäß § 94 Absatz 2 GO NRW.
Mit anderen Worten: Wenn diese Prüfung bestanden ist, dann dürfen die Städte und Gemeinden in NRW diese Software für ihre eigene Verwaltungsaufgaben einsetzen.
Das ist sicher sehr schön, aber keine Prüfung zur allgemeinen Zulassung.
Hat also alles nichts mit deinen Aussagen zu tun. So und nun kannst du gerne weitere "Belege" für deine Meinung suchen, die aber gar nichts mit diesem Sachverhalt zu tun haben.
Oder einfach mal in den Schatten zurücktreten und einsehen dass du dich eventuell geirrt hast.
Grüße von Michael (zertifizierter Softwareentwickler für eine Finanzbuchhaltungssoftware)